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Gesetzgebung

Das 1 x 1 des Angelns in Sachsen Anhalt aus gesetzlicher Sicht

Die Fischereigesetze sind Ländersache. Aus diesem Grund können unterschiedliche Regeln das Angeln in den einzelnen Bundesländern beeinflussen.  Was in Sachsen Anhalt erlaubt ist, muss nicht unbedingt z.B. in Bayern erlaubt sein oder umgekehrt. Wer in Sachsen Anhalt angeln möchte, muss das Fischereigesetz die Fischereiordnung Sachsen Anhalt, sowie die Satzungen und Gewässerordnungen der Fischereiausübungsberechtigten (Eigentümer, Pächter oder Vereine) beachten.

Einige wichtige gesetzliche Regeln in einer kurzen Übersicht für Sachsen Anhalt

Wer angeln geht, muss einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten besitzen

Es darf mit zwei Ruten mit Ringe und Rolle, sowie einer Kopfrute ohne Rolle gleichzeitig gefischt werden. Ausnahme, beim aktiven Spinn- und Flugangeln darf jeweils nur eine Rute benutzt werden.
Je Angel sind maximal 3 ein- bis dreischenklige Haken erlaubt. Das Schleppangeln ist ab einer Gewässerfläche von über 30 ha erlaubt, sofern der Fischereiausübungsberechtigte dem zustimmt
(Diese Regeln gelten übrigens auch in gewerblichen Angelparks wie Forellenanlagen)

 

Hier sind die aktuellen gesetzlichen Änderungen ein zu sehen:

 

Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) Vom 11. Januar 1994

 

Verordnung zur Änderung fischereirechtlicher Verordnungen in Kraft getreten

 

Der Weg zur Fischereiausübung in Sachsen-Anhalt